„Als erfolgreiches Unternehmen sehen wir uns als Bindeglied zwischen der Politik und den Anwendern, die immer diffizileren Rahmenbedingungen gerecht werden müssen“, sagte Geschäftsführer Josef Fliegl jun. zur Eröffnung. „Von Kunden hören wir oft, dass neue Gesetze mehr Fragen aufwerfen als Antworten geben. Dem Fliegl-Forum kommt mit direktem Erfahrungs- und Meinungsaustausch eine wichtige Funktion zu.“ Günther Knoblauch, Mitglied des Bayerischen Landtags, unterstrich die Bedeutung der Problemerörterung mit Betroffenen und Ausführenden: „Das ist keine Verkaufsveranstaltung für Anhänger oder Biogasanlagen. Es ist ein Musterbeispiel, wie verantwortlich die Firma Fliegl mit ihren Kunden umgeht. Kundenwünsche umzusetzen war schon immer der Weg von Fliegl, darin liegt der Ursprung dieser Veranstaltung.“ Knoblauch räumte ein, dass gerade die neue Düngeverordnung Angst auslöst, dass die Genehmigungspraxis sehr unterschiedlich gehandhabt wird. „Der Austausch untereinander, das Vertrauen zwischen Behörden und Landwirten muss gefördert werden, um gemeinsam Lösungen erarbeiten zu können.“
Vormittagsthema war der Komplex Gülle, der von zwei Repräsentanten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) beleuchtet wurde. Dr. Matthias Wendland stellte die neueste Fassung der Düngeverordnung in Auszügen vor und warnte eingangs vor einem Szenario wie in den Niederlanden, wo wegen zu hoher Phosphatemission der Milchviehbestand um 160000 Tiere abgebaut werden musste. Detailliert erläuterte er die schriftliche Düngebedarfsermittlung, die zukünftig für jede Bewirtschaftungseinheit vorgeschrieben ist. Die Düngeverordnung verlangt die Berücksichtigung des Ertragsniveaus der Vorjahre, sieht für alle Kulturen Bedarfswerte vor und setzt die Anrechnung der Wirksamkeit organischen Düngers voraus. „Sie müssen alle Anstrengungen unternehmen, um die Nährstoffe an die Pflanze zu bringen“, appellierte Dr. Wendland an die Forum-Teilnehmer. „Nachsteuern bei schlechter Wirkung geht nicht mehr.“ Weiter ging er auf die Anpassung des Gewässerabstands bei der Gülleausbringung ein, auf die Ausdehnung der Vier-Stunden-Regelung zur Einarbeitung ausgebrachten Düngers und auf die Erweiterung der 170-Kilogramm-Obergrenze auf alle organischen Düngemittel. Im Hinblick auf weitere Verschärfungen des Düngerechts per 2020 bzw. 2025 machte der LfL-Vertreter klar: „Bodennahe Ausbringung wird die Zukunft sein.“ Konsequenzen für die Praxis haben verlängerte Sperrfristen: Sie erfordern mehr Lagerraum, verstärkten Zwischenfruchtanbau, eine Umstellung der Fruchtfolge oder eine konzentrierte Ausbringung im Frühjahr, wobei Dr. Wendland die Frage aufwarf, ob überhaupt die dafür erforderliche Schlagkraft vorhanden sei. Sein Fazit: „Organische Düngung benötigt höchste Effizienz, etwa durch Optimierung der Wachstumsbedingungen, optimalen Bodenzustand, ausreichend Lagerraum, bodennahe Ausbringtechnik und sie muss zum idealen Zeitpunkt, bei idealer Witterung erfolgen.“
Den Effizienzgedanken griff Wendlands LfL-Kollege Dr. Fabian Lichti auf. Effizienter Umgang mit Wirtschaftsdüngern sei Voraussetzung, um die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Bis 2030 sieht ihre Reduktionsverpflichtung 29% weniger Ammoniakemission vor. Dr. Lichti ging auf unterschiedliche Technologien und Verfahren ein, für die er Argumente pro und contra anführte. So müsse beispielsweise bei der immer beliebteren Verschlauchung abgewogen werden, ob die Rüstzeiten auf kleinen Flächen gegen eine wirtschaftliche Nutzung sprechen. Die Trennung von Straße und Feld müsse nach regionalen Gesichtspunkten, nach Fahrstrecke und Fassgröße individuell beurteilt werden. Anhand konkreter Fallbeispiele analysierte der LfL-Experte, ob die Mehrkosten für die Technik zur bodennahen Einbringung durch höhere Nährstoffeffizienz ausgeglichen werden können. Sowohl beim Schleppschuhverteiler als auch beim Injektionsverfahren stand am Ende ein Positiv-Saldo von bis zu 13 Euro pro Quadratmeter. „Das Ende der Breitverteilung ist absehbar, die bodennahe Applikation muss umgesetzt werden, Mehrkosten müssen und können durch Mineraldüngereinsparung abgefangen werden“, so Dr. Lichti abschließend.
Zum Einstieg in den Biogas-Themenblock stellte Gepa Porsche, Referatsleiterin Genehmigung im Fachverband Biogas, die AwSV vor. Als bundeseinheitliche Regelung definiert die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen den Begriff Biogasanlage neu, was Konsequenzen auch für bestehende Anlagen mit sich bringen kann. „Die komplette Biogasanlage ist nun prüfpflichtig nach dem Besorgnisgrundsatz“, erklärte Porsche und verwies auf geltende Übergangsbestimmungen. „Aufgrund von Abweichungen zur AwSV darf keine Anlage stillgelegt werden. Abweichungen müssen dokumentiert und der zuständigen Behörde übermittelt werden, die eine Behebung der Abweichungen prüft.“ Im zweiten Teil ihres Vortrags erläuterte die Biogas-Fachfrau den aktuellen Verfahrensstand bei der Überarbeitung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft: „Die geltende Fassung der TA Luft stammt von 2002, sie enthält keine biogasspezifischen Regelungen, hier besteht Änderungsbedarf.“
Arnold Niehage von der PlanComp GmbH hatte das Thema Störfallverordnung gewählt, „weil viele Biogasler vor dem Schritt in die Störfallverordnung zurückschrecken. Es wird viel Blödsinn darüber erzählt.“ Um Betreibern Berührungsängste zu nehmen, erläuterte der Ingenieur die Projektierung, Genehmigung und den Betrieb und gab Praxistipps. Seit 2017 führt die Störfallverordnung „entzündliches Gas“ als gefährlichen Stoff, weshalb sie für den Umgang mit Biogas greift. Das Auslösevolumen liegt bei ca. 10000 Kilogramm (entspricht ca. 7600 Kubikmetern).
Fachanwalt Dr. Helmut Loibl, Stammreferent bei Fliegls Seminarreihe, unternahm diesmal einen Exkurs ins Baurecht. Er zeigte Wege auf, die Konflikte beim Bau von Ställen, Trocknungs- oder Gärrestaufbereitungsanlagen vermeiden oder entschärfen können. Im „Kampf um die Fläche“ sprach der Jurist die Flächensicherung durch Pacht an: „Vereinbaren Sie feste Pachtlaufzeiten und eine automatische Vertragsverlängerung und lassen Sie sich ein Vorpachtrecht einräumen.“ Loibl widmete sich außerdem Einzelheiten der neuen Düngeverordnung, etwa der Schaffung zusätzlicher Lagerkapazitäten, und warnte vor dem Verlust von Boni durch Planungsfehler. „Zukunftsfähig bauen, mit Leckage-Erkennung“, empfahl der Experte und resümierte: „Das rechtliche Korsett wird immer enger.“ Bestes Beispiel: Ein Schutzmanagement für Kundendaten wird für Landwirte und Biogasbetreiber zur Pflicht. Bei Nichtbeachtung droht eine Geldstrafe bis 4% des Jahresumsatzes.
Jeweils nach den Fachvorträgen zu Düngeverordnung und Biogas bestand die Möglichkeit, in Diskussionsrunden nachzufragen und zu hinterfragen. Zahlreiche Wortmeldungen vertieften Probleme aus dem Agraralltag, die Teilnehmer wurden los, was ihnen auf den Nägeln brennt, und kritisierten, dass Landwirten der Schwarze Peter zugschoben wird, wenn es um Schadstoffemission geht. Gefordert wurde ein Umdenken in der Gesellschaft, etwa bei Flugreisen und dem Fleischkonsum. Das erste Agrar- und Energieforum von Fliegl Agrartechnik war lebhaft, informativ und vielfältig. „Wir stellen fest, dass es ein Informations- und Kommunikationsdefizit gibt. Es besteht Rede-, Aufklärungs- und Handlungsbedarf. In Zukunft sollen ähnliche Foren in unserem Haus folgen“, versprach Josef Fliegl.